Wir stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie Schritt für Schritt durch Ihr Strafverfahren; und dies bundesweit und somit auch in Warendorf.
0800 2603666 > Jetzt kostenlos anrufen! <Wann benötigt man eigentlich einen Termin bei einem Strafverteidiger Warendorf und wann kann man sich selber vor Gericht verteidigen? Wenn Ihnen diese Fragen durch den Kopf gehen, weil Sie sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten müssen, sollten Sie die nachfolgenden Zeilen aufmerksam lesen. Grundsätzlich ist es niemals ratsam, sich selber vor Gericht zu verteidigen. Ein Strafverteidiger Warendorf verfügt über einschlägige Fachkenntnisse und ausreichend Berufserfahrung, um Mandanten in den verschiedensten Strafrechtsgebieten umfangreich und vertrauensvoll beraten zu können. Schließlich gibt es den Beruf des Strafverteidigers nicht ohne Grund. Als Beschuldigter haben Sie zum einen das Recht, zu sämtlichen Tatvorwürfen zunächst zu schweigen und zum anderen die Möglichkeit, von Ihrem Recht auf einen Beistand vor Gericht Gebrauch zu machen. Wenn Sie sich eine besonders schwere Straftat zu Schulden kommen lassen haben, kann das Gericht im Übrigen auch anordnen, dass ein Pflichtverteidiger beauftragt werden muss.
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, wird Ihnen das Gericht einen passenden Pflichtverteidiger zu ordnen. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich selbstständig rechtzeitig um die Beauftragung kümmern, damit Sie sichergehen können, dass Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner gut aufgehoben fühlen. Schließlich ist eine direkte und sehr ehrliche Kommunikation mit Ihrem Ansprechpartner wichtig, damit dieser über sämtliche Details rund um die Straftat und den Tatvorwurf informiert ist. Nachdem Sie Ihr kostenloses Beratungsgespräch mit Ihrem Strafverteidiger Warendorf wahrgenommen haben, wird sich diese direkt um die Beantragung Ihrer Strafakte kümmern. Der Blick in die Strafakte ist sehr wichtig, damit sich der Strafverteidiger Warendorf davon einen Überblick verschaffen kann, was Ihnen strafrechtlich in der Vergangenheit bereits zur Last gelegt wurde.
Für die Beauftragung eines Strafverteidiger Warendorf ist es in keiner Strafsache je zu spät. Sie haben das Recht auf einen Beistand vor Gericht und sollten von diesem Recht in jedem Fall Gebrauch machen genauso wie von Ihrem Schweigerecht:
Auch wenn Sie mit dem Gesetz bisher noch nicht in Konflikt geraten sind, ist die Beantragung der Strafakte obligatorisch wichtig und sollte nicht übersprungen werden. Bedenken Sie bitte, dass Sie nur zusammen mit einem Strafverteidiger Warendorf Einsicht in Ihre Strafakte nehmen können. Verzichten Sie auf professionelle Verteidigung vor Gericht, bleibt Ihnen der Blick in die Akte verwehrt. Viele Mandanten scheuen sich darüber hinaus von der Beauftragung eines Experten für Strafrecht, weil Sie sich vor entsprechend hohen Kosten fürchten. Grundsätzlich kommt die Staatskasse für die Prozesskosten auf, wenn ihre Unschuld nachgewiesen werden kann. Kommt es zu einer Verurteilung und das Gericht spricht Sie schuldig, müssen Sie die Verfahrenskosten selbst tragen.
Die Beauftragung und Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger Warendorf lohnt sich für Sie jedoch in jedem Fall. Schließlich wird der Strafverteidiger Warendorf für Sie ein milderes Strafmaß anstreben und sich dafür einsetzen, dass eine Freiheitsstrafe möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt wird oder die Höhe Ihrer Geldstrafe herabgesenkt wird. Weitere Fragen rund um die Vorteile der Zusammenarbeit mit dem Strafverteidiger Warendorf beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Bevor Sie Ihren kostenlosen Gesprächstermin mit Strafverteidiger Warendorf vereinbaren, können Sie sich zunächst einen Überblick über die neun Strafrechtsgebieten verschaffen, in denen wir Sie kompetent und diskret beraten und vor Gericht verteidigen:
Ihnen wird als Unternehmer Wirtschaftskriminalität vorgeworfen und nun stehen Sie wegen Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung vor Gericht und fürchten das Ende Ihrer unternehmerischen Tätigkeit? Dann werden Sie umgehend aktiv und kontaktieren Sie Strafverteidiger Warendorf für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ein Strafverteidiger Warendorf, der seinen Mandanten im Rahmen des Kapitalstrafrechtes vor Gericht vertritt, muss über einschlägige Berufserfahrung und Kenntnisse verfügen, da das Kapitalstrafrecht sich mit den Straftaten beschäftigt, die den Tod einer anderen Person zur Folge hatten. Die gängigsten Straftaten sind demnach Mord, Todschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge oder Erpressung mit Todesfolge.
Das allgemeine Strafrecht behandelt Delikte und Straftaten der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie Strafverteidiger Warendorf für eine kostenlose Erstberatung, wenn Sie sich wegen Brandstiftung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Ladendiebstahl, Körperverletzung, Drogenhandel, Unterschlagung, Raub, üble Nachrede oder Rufmord vor Gericht verantworten müssen.
Viele Mandanten, die sich aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht verantworten müssen, sind zuerst immer der Meinung, zu Unrecht beschuldigt zu werden. Tatsächlich ist der eigentliche Konsum von illegalen Rauschmitteln wie LSD, Cannabis, Kokain oder Heroin in Deutschland nicht strafbar, doch mit dem Konsum in Zusammenhang stehende Aktivitäten wie der Verkauf, die Herstellung oder der Besitz der Rauschmittel, wird mit hohen Sanktionen geahndet.
Sie sind als junger Erwachsener straffällig geworden und müssen sich nun vor Gericht verantworten? Den Richter wird dann besonders interessieren, wie alt Sie zum Zeitpunkt der Tat waren. Jugendliche Straftäter sollen eine Chance bekommen, zurück auf den geraden Weg zu gelangen und in der nahen Zukunft nicht erneut straffällig zu werden. Daher werden für Täter, die zum Zeitpunkt der Tat unter 14, unter 18 oder unter 21 Jahren alt waren, entsprechend milde Sanktionen verhängt, die sich von denen aus dem Erwachsenenstrafrecht deutlich unterscheiden.
Noch immer werden Ordnungswidrigkeiten oft mit gewöhnlichen Straftaten verwechselt. Während Fahrerflucht eine Verkehrsstraftat darstellt, ist eine Ordnungswidrigkeit wie das Überfahren einer Ampel oder generell Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die öffentliche Ordnung, Verwaltungsvorschriften oder das Gewerberecht ein geringfügiger Verstoß, der entsprechend meist nur mit einem Bußgeld geahndet wird. Straftaten hingegen können im Vergleich zu einer Ordnungswidrigkeit mit hohen Freiheitsstrafen sanktioniert werden.
Sexualdelikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Exhibitionismus oder der Besitz von Kinderpornographie werden mit ähnlich harten Sanktionen bestraft, wie die Straftaten des Kapitalstrafrechtes oder allgemeine Straftaten wie Körperverletzung, Raub oder Drogenhandel. Kontaktieren Sie daher rechtzeitig den Strafverteidiger Warendorf, der Sie im Rahmen des Sexualstrafrechtes umfangreich berät und vor Gericht vertritt.
Eine Verkehrsstraftat wird je nach Schwere der Schuld entweder mit einer hohen Geldstrafe oder sogar Freiheitstrafe sanktioniert. Zudem droht bei einer Verurteilung der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Ihnen Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer, Kennzeichenmissbrauch oder das Führen eines Pkw ohne Fahrerlaubnis nachgewiesen werden können. Kontaktieren Sie daher rechtzeitig den Strafverteidiger Warendorf für ein Beratungsgespräch und anschließende Verteidigung vor Gericht.
Umweltstraftaten wie Luftverschmutzung, Gewässerverunreinigung oder Bodenverschmutzung werden teils mit hohen Sanktionen geahndet, weshalb die rechtzeitige Beauftragung eines Strafverteidiger Warendorf angebracht ist, wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Umweltschutzgesetz, Naturschutzgesetz oder Tierschutzgesetz zur Last gelegt werden.