Wer kennt es nicht: In Gedanken schon fast am Ziel, werden die letzten Kilometer zurückgelegt und dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung vielleicht nicht vollständig eingehalten. Da schlägt der Blitzer gnadenlos zu und nur wenige Wochen später flattert der Strafzettel ins Haus. Dieser oder ein ähnlicher Sachverhalt wird den meisten Menschen in den Sinn kommen, wenn es um Verkehrsstrafrecht geht. Auch wenn dies nicht grundsätzlich falsch ist, zeigt es doch bei Weitem nicht die Bandbreite, die das Verkehrsstrafrecht umfasst.
Die Idee des Verkehrsstrafrechts ist es primär, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dazu wird zwischen dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und dem Verkehrsstraftatenrecht differenziert. Ob es sich bei einem unrechtmäßigen Verhalten um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt, bestimmt letztlich der Gesetzgeber, wobei die Verkehrsstraftaten die schwereren Fälle gegenüber den Verkehrsordnungswidrigkeiten darstellen.
Beiden Kategorien gemeinsam ist, dass die Strafvorschriften und auch die Bußgeldvorschriften nicht in einem, sondern über mehrere Gesetze hinweg verteilt sind. So finden sich entsprechende Vorschriften etwa im Strafgesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, in der Fahrerlaubnis-Ordnung und auch in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Verfahrensrechtlich finden sich die relevanten Vorschriften in der Strafprozessordnung (für Verkehrsstraftaten) und in dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (für Ordnungswidrigkeiten). Eine weitere Gemeinsamkeit beider Kategorien ist, dass entsprechende Delikte nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Insbesondere die Verkehrsstraftaten, aber auch einige Verkehrsordnungswidrigkeiten können maßgebliche Konsequenzen für den Betroffenen nach sich ziehen. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, frühzeitig einen versierten Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht hinzuziehen und sich von Anfang kompetent hinsichtlich der im Raum stehenden Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit beraten zu lassen. In vielen Fällen können drastischere Maßnahmen dadurch verhindert werden. Mein-Straverteidiger.de bietet Ihnen – sollte Ihnen einen Verkehrsstraftat oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen werden – genau die richtige Adresse, um die entsprechende Beratung zu finden.
Die häufigsten Delikte im Zusammenhang mit dem Verkehrsstraftatenrecht sind wohl die Fahrerflucht (im Gesetz ist vom „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ die Rede), die Trunkenheit am Steuer oder auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, sogenannten Rotlichtverstößen (Überfahren einer roten Ampel) und auch zu Parkverstößen. Auch bei den drohenden Rechtsfolgen ist zwischen den beiden Kategorien der Verkehrsstraftaten und der Verkehrsordnungswidrigkeiten zu differenzieren. Während bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten meistens Verwarnungen, Geldbußen und Fahrverbote ausgesprochen bzw. verhängt werden, drohen bei Verkehrsstraftaten Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis, also des Führerscheins, kann im Nachgang zu einer Verkehrsstraftat angeordnet werden. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss dann erst beantragt werden, was wiederum von bestimmten Auflagen (z. B. der Teilnahme einer an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – kurz MPU) abhängig gemacht werden kann. Zudem verhängt das Gericht in diesem Fall meist eine Sperrfrist, die bis zur Beantragung der neuen Fahrerlaubnis abgewartet werden muss.
Ob Ihnen nun eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder sogar eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, zur Vermeidung der hier nur in aller Kürze aufgezeigten drohenden Konsequenzen, ist es unabdingbar sich frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht zu wenden. Auf der Website mein-strafverteidiger.de finden Sie kompetente, bundesweite und schnelle Unterstützung. Während der Verwaltungsbehörde bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Ermessen eingeräumt wird, werden Verkehrsstraftaten - bei Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte - immer und zwingend von Amts wegen verfolgt. Man spricht insofern auch vom Legalitätsgrundsatz. Oftmals wird bei Verkehrsstraftaten auch ein Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht erlassen, gegen den der Betroffene dann innerhalb von zwei Wochen ab Zugang Einspruch beim Gericht einlegen kann. Sofern er dies tut, folgt anschließend die Hauptverhandlung. Sollte die Frist jedoch versäumt werden oder sich der Betroffene aus anderen Gründen nicht gegen den Strafbefehl zur Wehr setzen, ist dieser einem rechtskräftigen Urteil gleichzusetzen. Auch in solchen Fällen ist es daher äußerst ratsam, sich über mein-strafverteidiger.de oder eine andere geeignete Seite frühzeitig Rechtsberatung zu suchen und genau abzuwägen, ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl Aussicht auf Erfolg hat sowie sicherzustellen, dass dieser fristgemäß erfolgt.
Das Verkehrsstrafrecht wird regelmäßig aktualisiert und an die Gegebenheiten des Straßenverkehrs angepasst. Insbesondere im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gab es zuletzt relevante Verschärfungen. Als auf das Verkehrsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwälte bleiben wir immer auf dem Laufenden und beraten Sie zu jeder Zeit auf Basis der aktuell gültigen Vorschriftenlage. Gerade durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel zur Geschwindigkeits- oder auch Abstandsmessung kommt es immer wieder zu Messfehlern oder unzulässigen Ergebnisverwertungen, gegen die es sich als Betroffener vorzugehen lohnt. Lassen Sie sich von uns hinsichtlich Ihrer Rechte und Möglichkeiten beraten. In vielen Fällen ist ein Fahrverbot vermeidbar! Und auch wenn eine Straftat im Raum steht, ist es umso wichtiger, diesen Verdacht kritisch zu hinterfragen und möglichst frühzeitig gegenzusteuern, um – im Falle einer Verurteilung – das bestmögliche Ergebnis für den Betroffenen herauszuholen. Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren. Mit unserer Fachexpertise beraten wir Sie gerne.